Wahl der Vorstände

Empfehlungen des Steuerkreises

Grundsätzliche Bedingungen

Die Wahl des Vorstandes einer Nachhaltigkeitsgruppe muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Einhaltung der gesetzlichen und MPG-internen Datenschutzbestimmungen
  • demokratisch
  • Mitarbeitende, die mit mehreren Max-Planck-Einrichtungen affiliiert sind, sollten vor der Wahl entscheiden, an welchem MPI sie wahlberechtigt sein möchten.
  • transparentes Verfahren (für den Steuerkreis nachvollziehbares Verfahren)
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisse
    • per E-Mail an die zentrale Wahlkommission des MPSN (info@susnet.mpg.de):
      • Namen der Personen der lokalen Wahlkommission (falls vorhanden)
      • Name(n) des neu gewählten Vorstands
      • Zeitpunkt des Amtsantrittes (Amtsdauer: 1 Kalenderjahr ab Annahme der Wahl)
      • Versicherung der Durchführung der Wahl gemäß unserer Statuten
    • Aktualisierung des eigenen Mitgliederprofils durch den Vorstand
    • Aktualisierung der Informationen auf dem Nachhaltigkeits-Wiki (ggf. einschließlich vorhandener Unterseiten) durch die lokale Nachhaltigkeitsgruppe

Aktives und passives Wahlrecht

Prinzipiell kann das passive und aktive Wahlrecht wie folgt definiert werden (unter Beachtung § 4 unserer Statuten, siehe oben):

  1. Alle Angehörige der jeweiligen Einrichtung können den Vorstand wählen oder zum Vorstand gewählt werden.
  2. Nur Mitglieder der lokalen Nachhaltigkeitsgruppen können den Vorstand wählen oder zum Vorstand gewählt werden.

Der Steuerkreis des MPSN empfiehlt Option 1, allerdings kann die lokale Nachhaltigkeitsgruppe auch Option 2 wählen.

Praxis-Empfehlungen für die Durchführung der Wahlen

Die Gestaltung der weiteren Details des Wahlverfahrens bleibt ebenfalls den Nachhaltigkeitsgruppen überlassen. Der Steuerkreis des MPSN empfiehlt allerdings:

  • Einrichtung einer Wahlkommission mit zwei Personen, die selbst nicht kandidieren
  • Aufruf zur Wahl und Kandidatur mit Bekanntgabe des Zeitpunktes und des Ortes der Wahl sowie einem Kontakt der Wahlleitung mindestens zwei Wochen vor der Wahl an einem zentralen Ort (Schwarzes Brett) oder per Rundmail
  • Zeitraum von mindestens drei Werktagenfür die Wahl
  • Elektronisches oder analoges Wahlverfahren
  • Anonyme Wahl
  • Sollte ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt scheiden, soll eine neue Wahl veranlasst werden. Dies ist auch der Fall, wenn ein Vorstandsmitglied den Affiliiertenstatus nach § 4 verliert oder das vertretene MPI für mehr als 4 Monate verlässt.

Bei Bedarf zur Unterstützung kann der Steuerkreis oder die zentrale Wahlkommission des MPSN kontaktiert werden.

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