Beirat
Fachliche Beratung und organisatorische Unterstützung des Steuerkreises
Der Beirat ist ein vom Nachhaltigkeitsnetzwerk eingesetzter Ausschuss, der sich aus ehemaligen Mitgliedern des Steuerkreises sowie weiteren Einzelpersonen zusammensetzt und den Steuerkreis auf Anfrage fachlich berät und organisatorisch unterstützt.
Die Beiratswahlen werden nach der Wahl des neuen Steuerkreises durchgeführt. Es gibt drei Arten von Kandidierenden, die für jeweils drei Jahre in den Beirat berufen werden können (nach § 6.2.2 der Statuten):
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Ordentliche Kandidatur: Die Mitglieder des scheidenden Steuerkreises, die nicht wiedergewählt wurden, können sich zur Wahl in den Beirat aufstellen lassen.
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Außerordentliche Kandidatur: Wie in § 5.2.3 der Statuten beschrieben, kann der amtierende Steuerkreis weitere Personen für eine außerordentliche Aufnahme in den Beirat vorschlagen.
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Wiederwahl: Nach Ablauf der drei Jahre können Mitglieder des Beirates wiedergewählt werden. Es gibt keine Beschränkungen, wie oft eine Person wiedergewählt werden kann.
Die Mitglieder des ersten Beirates wurden auf dem Netzwerktreffen am 26. und 27. Mai 2020 gewählt.