Statuten

Statuten

Die Statuten des Max-Planck-Nachhaltigkeitsnetzwerks wurden am 17. Dezember 2019 vom Interims-Steuerkreis ausgearbeitet. Weitere Änderungen wurden vom Netzwerk am 28. Mai 2020 genehmigt.

PDF-Fassung

Eine zweisprachige PDF-Fassung (deutsch und englisch) finden Sie in der netzwerkeigenen Cloud über diesen öffentlichen Link.

Fachbegriffe

Eine Liste mit Erläuterung der Begriffe, die in den Statuten verwendet werden, finden Sie hier.

Präambel

Die Nachhaltigkeitsgruppen der Max-Planck-Institute und anderer institutioneller Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (in der folgenden Satzung abgekürzt als "MPIs") verfolgen das Ziel, zur Verbesserung der Kommunikation untereinander sowie mit der Gesamtkörperschaft der Max-Planck- Gesellschaft (MPG) ein Nachhaltigkeitsnetzwerk zu etablieren.

§ 1 Name

Im deutschsprachigen Kontext ist der offizielle Name des Netzwerkes „Max-Planck- Nachhaltigkeitsnetzwerk“. Im englischsprachigen Kontext ist der offizielle Name „Max Planck Sustainability Network“.

§ 2 Sprache

Das Netzwerk bemüht sich, zweisprachig zu operieren. Aus Gründen der Praktikabilität sowie der maximalen Inklusion findet die Hauptversammlung (§ 5.2.1) auf Englisch statt. Um die sprachlichen Barrieren so gering wie möglich zu halten, ist das Netzwerk bemüht, besonders auf der Hauptversammlung einfaches Englisch zu benutzen und deutsche Wortmeldungen während der Hauptversammlung explizit zuzulassen und unterstützend zu übersetzen. Als Bezugssprache für diese Statuten wird ebenfalls Englisch gewählt.

Das Netzwerk bemüht sich, nichtbinäre, geschlechterinklusive Sprache zu benutzen. Im Deutschen wird wenn möglich eine neutrale Form (Bsp.: „Das Direktorium sowie alle Mitglieder und Studierende sind zu dem Vortrag eingeladen.“), ansonsten das generische Femininum mit Genderstern (Bsp.: „Unsere Direktor*innen wurden dazu angehalten, jede einzelne Mitarbeiter*in in ihrem Arbeitskreis zu unterrichten.“) und im Englischen das ‚singular they‘ (Bsp.: „Maybe ask your managing director if they are interested in supporting us.“) gewählt.

Das Netzwerk verzichtet auf die Nennung von akademischen Titeln in (unter Anderem) schriftlichen Anreden, Namensschildern und Präsentationen, um den Dialog auf Augenhöhe zu fördern.

§ 3 Ziele

Die Hauptziele des Netzwerks sind die Optimierung des Forschungs- und Verwaltungsbetriebs in der MPG hin zu einem beispielhafteren und nachhaltigeren Ökosystem sowie die Erleichterung der Kommunikation zwischen den lokalen Nachhaltigkeitsgruppen.

§ 3.1 Interne Kommunikation

Das primäre Hauptziel des Netzwerkes ist die Verbesserung der Kommunikation der Nachhaltigkeitsgruppen (§ 5.1.1) untereinander. Dies soll neben der Hauptversammlung hauptsächlich durch die Arbeit der Arbeitsgruppen (§ 5.2.5) erfolgen.

§ 3.2 Externe Kommunikation

Das Nachhaltigkeitsnetzwerk basiert auf dem Selbstverständnis der Interessenvertretung innerhalb der MPG. Ziel ist es, die Arbeit und Funktion der MPG im Sinne der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der von der MPG geforderten Freiheit der Grundlagenforschung zu verbessern.

§ 4 Teilnahme

Das Nachhaltigkeitsnetzwerk lädt ausdrücklich alle mit der MPG affiliierten Personen zur Teilnahme ein. Innerhalb dieser Statuten gelten alle Personen, die eigenständigen Zugang zu den Ressourcen der MPG haben, als mit der MPG affiliiert und können am Nachhaltigkeitsnetzwerk teilnehmen, indem sie sich an einer lokalen Nachhaltigkeitsgruppe im Sinne von § 5.1 beteiligen.

§ 5 Organisationsstruktur

§ 5.1 Lokale Struktur

§ 5.1.1 Sustainability Groups

Dem in der MPG etablierten hohen Grad an Autonomie der einzelnen MPIs folgend, unterliegt die Organisationsstruktur der lokalen Nachhaltigkeitsgruppen sowie deren Arbeit in Übereinstimmung mit den Netzwerkzielen nur minimalen Anforderungen, um an den Wahlverfahren des Nachhaltigkeitsnetzwerks teilnehmen zu können. Darüber hinaus unterliegen die Nachhaltigkeitsgruppen keinen Einschränkungen oder Bestimmungen aus dem Nachhaltigkeitsnetzwerk. Eine Nachhaltigkeitsgruppe ist eine Interessensgemeinschaft innerhalb eines oder mehrerer MPIs, die allen mit der MPG affiliierten Personen nach § 4 der MPIs, denen diese Nachhaltigkeitsgruppe angehört, offensteht. Ziel ist es, den Forschungs- und Verwaltungsbetrieb der eigenen MPIs sowie der gesamten MPG im Sinne der Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung der notwendigen Freiheit der Grundlagenforschung im Rahmen der MPG zu optimieren. Eine neue lokale Nachhaltigkeitsgruppe kann an einem MPI eingerichtet werden, in dem noch keine Gruppe existiert, indem Wahlen gemäß § 5.1.2 durchgeführt und das Wahlergebnis der Arbeitsgruppe "Elections & Research" mitgeteilt wird.

§ 5.1.2 Lokaler Vorstand

Gemäß § 6.1 wählen die Nachhaltigkeitsgruppen mindestens jährlich (vorzugsweise im ersten Quartal jedes Jahres, nicht jedoch später als drei Monate vor der Hauptversammlung – individuelle Ausnahmen können nach Ermessen des Steuerkreises gewährt werden) einen lokalen Vorstand. Der lokale Vorstand soll aus mindestens einer Person bestehen und nicht mehr Personen als die Zahl der in die jeweilige Nachhaltigkeitsgruppe involvierten MPIs beinhalten.

§ 5.2 Zentrale Struktur

§ 5.2.1 Hauptversammlung

Einmal im Jahr veranstaltet das Nachhaltigkeitsnetzwerk eine Hauptversammlung, zu der zunächst alle lokalen Vorstände und dann alle interessierten Mitglieder der lokalen Nachhaltigkeitsgruppen eingeladen werden. Die Einladung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Hauptversammlung erfolgen. Hauptziel der Hauptversammlung ist die Festlegung der strategischen Entwicklung des Nachhaltigkeitsnetzwerks und die Vernetzung der Nachhaltigkeitsgruppen untereinander. Ein weiteres Ziel der Hauptversammlung ist die Wissenschaftskommunikation durch Fachvorträge zum Thema Nachhaltigkeit. Die Hauptversammlung wird vom Steuerkreis geleitet.

§ 5.2.2 Steuerkreis

Jährlich wird nach § 6.2.1 von den Vorständen ein Steuerkreis gewählt, um die Interessen des Nachhaltigkeitsnetzwerks innerhalb der MPG zu vertreten und innerhalb der Netzwerkziele mit Interessengruppen außerhalb der MPG zu nachhaltigkeitsrelevanten Themen zusammenzuarbeiten und zu kommunizieren. Der Steuerkreis ist verantwortlich für die Umsetzung der von der Hauptversammlung verabschiedeten strategischen Entwicklung des Nachhaltigkeitsnetzwerkes. Darüber hinaus ist der Steuerkreis verpflichtet, die lokalen Nachhaltigkeitsgruppen über Fortschritte und Entscheidungen des Nachhaltigkeitsnetzwerkes zu unterrichten sowie die Existenz der in § 5.2.4 genannten ständigen Arbeitsgruppen sicherzustellen.

Der Steuerkreis besteht aus fünf Personen, davon bestenfalls jeweils mindestens einer Person aus den drei Personalgruppen ‚Wissenschaftliches Personal‘, ‚Technisches Personal‘ und ‚Verwaltungspersonal‘. Die Einordnung der Kandidierenden in die Kategorien erfolgt nach eigenem Ermessen vor der Wahl.

Der Steuerkreis wird in seiner Arbeit durch den Beirat und die Arbeitsgruppen unterstützt.

§ 5.2.3 Beirat

Der Beirat ist ein vom Nachhaltigkeitsnetzwerk eingesetzter Ausschuss, bestehend aus ehemaligen Steuerkreismitgliedern sowie weiteren Personen und dient der fachlichen Beratung und organisatorischen Unterstützung des Steuerkreises auf Anfrage. Der Beitritt neuer Mitglieder zum Beirat wird von der Hauptversammlung für drei Jahre ratifiziert. Die Auswahl der weiteren Kandidierenden liegt in der Verantwortung des Steuerkreises; die Auswahl, die durch Mehrheitsbeschluss des Steuerkreises erfolgt, muss spätestens mit der Einladung zur Hauptversammlung über die offiziellen Kanäle des Nachhaltigkeitsnetzwerkes veröffentlicht werden und bedarf einer Begründung. Nach Ablauf der drei Jahre endet die Funktion als Mitglied des Beirats, es sei denn, das Mitglied wird von der Hauptversammlung wiedergewählt.

In Einzelfällen kann der Beirat um die vorzeitige Abberufung eines Beiratsmitglieds bitten, dafür benötigt er eine Zweidrittelmehrheit sowie die Zustimmung des Steuerkreises.

§ 5.2.4 Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen bilden das Herzstück des Nachhaltigkeitsnetzwerkes. In diesen wird die von der Hauptversammlung festgelegte strategische Entwicklung umgesetzt. Jede Arbeitsgruppe unterliegt einer verantwortlichen Person, die für ein Jahr auf der Hauptversammlung bestimmt wird. Ausnahme bildet die Arbeitsgruppe „Network & Report“, die von dem Steuerkreis geleitet wird. Hierfür kann der Steuerkreis intern ein hauptverantwortliches Mitglied bestimmen. Darüber hinaus dürfen Mitglieder des Steuerkreises sowie des Beirates einer Arbeitsgruppe nur dann vorstehen, wenn keine Person ohne weitere Funktion zur Verfügung steht. Alle mit der MPG affiliierten Personen nach § 4 sind eingeladen, sich in den Arbeitsgruppen zu beteiligen. Alle Arbeitsgruppenleitungen berichten dem Steuerkreis regelmäßig.

Die folgenden vier Arbeitsgruppen werden ständig eingerichtet:

  • Arbeitsgruppe „General Meeting“ (Organisation der Hauptversammlung inkl. Einladung der Vortragenden)
  • Arbeitsgruppe „Network & Report“ (Verbesserung der Infrastruktur zwischen den Nachhaltigkeitsgruppen und Erstellung eines regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichts)
  • Arbeitsgruppe „Elections & Research“ (Durchführung der Wahlen sowie Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsforschung und Erstellung einer Vorschlagsliste potentieller Vortragender für die Hauptversammlung)
  • Arbeitsgruppe „PR“ (Außendarstellung des Nachhaltigkeitsnetzwerks)

Darüber hinaus können weitere Arbeitsgruppen durch den Steuerkreis oder mit Mehrheitsbeschluss des Nachhaltigkeitsnetzwerks eingerichtet werden. Informelle Arbeitsgruppen können jederzeit eingerichtet und im Nachhinein vom Steuerkreis oder mit Mehrheitsbeschluss des Nachhaltigkeitsnetzwerks formell anerkannt werden. Die oben genannten ständigen Arbeitsgruppen können bei Bedarf durch Beschluss der Hauptversammlung in zwei oder mehr Arbeitsgruppen aufgeteilt werden.

§ 5.3 Amtszeit

Die Amtszeit der Mitglieder des Beirates, der Arbeitsgruppenleitungen sowie der Vorstände werden nach Einzelfall entschieden. Die Amtszeit des Steuerkreises beginnt in der Regel mit dem 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des Folgejahres, aber nicht, bevor eine Nachfolge gewählt wurde.

Sollte ein Mitglied des Steuerkreises vor Beendigung der Amtszeit aus dem Amt scheiden, so führt die Arbeitsgruppe "Elections & Research" dem allgemeinen Verfahren nach § 6.2.1 folgend eine Wahl zur Bestimmung der Nachfolge durch. Dies soll innerhalb eines Monats nach Ausscheiden der Vorgänger*in erfolgen und über die offiziellen Kanäle des Nachhaltigkeitsnetzwerks bekanntgegeben werden. Sollte ein Mitglied des Steuerkreises während der Amtszeit den Status als mit der MPG affiliierte Person nach § 4 verlieren, wird der Steuerkreis vor dem eventuellen Ausscheiden der betroffenen Person versuchen, über den Einzelfall zu entscheiden. Das Ausscheiden eines Vorstandes einer Nachhaltigkeitsgruppe sowie einer Arbeitsgruppenleitung ist mit Neuwahlen in den jeweiligen Nachhaltigkeits- oder Arbeitsgruppen zu kompensieren.

Alle gewählten Mitglieder des Nachhaltigkeitsnetzwerks verpflichten sich zu einem angemessenen Wissenstransfer an ihre Nachfolger*innen. Der ausscheidende Steuerkreis schult den neugewählten Steuerkreis vom Moment der Wahl bis zum Amtswechsel. Mindestens ein Mitglied des ausscheidenden Steuerkreises soll nach § 6.2.2 in den Beirat aufgenommen werden.

§ 6 Wahlen und Abstimmungen

Innerhalb des Nachhaltigkeitsnetzwerkes gibt es verschiedene Formen der Wahlen für verschiedene Positionen.

§ 6.1 Lokal: Wahl des Vorstands

Das Nachhaltigkeitsnetzwerk interpretiert sich selbst als Graswurzelnetzwerk. Dem in der MPG etablierten hohen Grad an Autonomie der einzelnen MPIs folgend sind die zentralen Vorgaben für die Durchführung der lokalen Arbeit oder der Wahl des Vorstands so gering wie möglich gehalten mit der Intention, die demokratische Legitimierung des Netzwerkes sicherzustellen. Die einzigen Vorgaben sind die lückenlose Dokumentation sowie die Kommunikation des Wahlergebnisses an den Steuerkreis oder die Arbeitsgruppe „Elections & Research“.

Bei begründeten Unstimmigkeiten behält sich der Steuerkreis vor, eine Wahl zu annullieren. Eine Praxisempfehlung für die Wahl des Vorstands ist in Anhang 1 zusammengefasst.

§ 6.2 Zentral: Wahlen und Abstimmungen auf Netzwerkebene

Die Wahlen auf zentraler Ebene des Nachhaltigkeitsnetzwerkes umfassen vor allem die Wahlen der zentralen Ämter sowie die Ratifizierung von Änderungen in diesen Statuten. Folgende Wahlen werden von den Vorständen der lokalen Nachhaltigkeitsgruppen durchgeführt und erfolgen grundsätzlich anonym und elektronisch unter der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie der Datenschutzbestimmungen der MPG. Basierend auf der generellen Struktur des Netzwerkes sowie der gesamten MPG, erhält jedes MPI eine Wahlstimme. Vorstände, die mehr als ein MPI vertreten, erhalten die Anzahl an Stimmen entsprechend der Anzahl an von ihnen repräsentierten MPIs.

§ 6.2.1 Wahl des Steuerkreises

Der Steuerkreis wird nach § 5.2.2 einmal im Jahr gewählt. Die Wahl soll auf der Hauptversammlung stattfinden. Dabei wird als Wahlsystem eine Adaption des „Majority Judgement“ festgelegt:

Kandidieren können alle mit der MPG affiliierten Personen nach § 4. Die Kandidierenden für den Steuerkreis ordnen sich vor der Wahl nach eigenem Ermessen in eine der drei Personalkategorien ein:

  • Wissenschaftliches Personal
  • Technisches Personal
  • Verwaltungspersonal

Um jede der drei Kategorien abzudecken, ist zu jeder Personalkategorie mindestens eine Kandidatur wünschenswert. Die Kandidierenden können ihre Kandidatur begründen; akademische Titel und berufliche Stellung innerhalb der MPG über die genannten Kategorien hinaus sollen dabei nicht genannt werden. Eine grobe Verletzung kann nach Ermessen des amtierenden Steuerkreises zum Ausschluss von der Wahl führen.

Anschließend können alle Vorstände ihre Meinung zu allen Kandidierenden äußern, indem sie ihnen keine (Enthaltung) oder eine der folgenden Aussagen zuweisen:

  • Exzellent
  • Gut
  • Tolerierbar
  • Unzureichend
  • Inakzeptabel (Ablehnung)

Um sicherzustellen, dass alle Personalkategorien durch mindestens eine Person vertreten sind, werden die drei Kandidierenden mit der besten Medianen in jeder Kategorie sowie die beiden Kandidierenden mit den besten verbleibenden Medianen in allen Kategorien ausgewählt. Diese fünf gewählten Mitglieder bilden den neuen Steuerkreis. Wenn zwei oder mehr Kandidierende die gleichen Mediane aufweisen, werden die Medianwerte nach und nach von Kandidierenden mit den gleichen Medianwerten entfernt, bis die Medianwerte unterschiedlich werden und somit zu einer Entscheidung führen.

Die Wahl wird durch die Arbeitsgruppe „Elections & Research“ in enger Abstimmung mit dem amtierenden Steuerkreis durchgeführt. Die Wahlergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Erfolgt die Wahl nicht auf der Hauptversammlung, ist der amtierende Steuerkreis in enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Elections & Research“ verpflichtet, den genauen Ablauf der Wahl auf der Hauptversammlung vorzustellen und über eine informelle Abstimmung nach § 6.3.1 von der Hauptversammlung ratifizieren zu lassen.

§ 6.2.2 Wahl des Beirats

Die Beiratswahlen werden nach der Wahl des neuen Steuerkreises durchgeführt. Es gibt drei Arten von Kandidierenden, die für jeweils drei Jahre in den Beirat berufen werden können:

  1. Ordentliche Kandidatur: Die Mitglieder des scheidenden Steuerkreises, die nicht wiedergewählt wurden, können sich zur Wahl in den Beirat aufstellen lassen.
  2. Außerordentliche Kandidatur: Wie in § 5.2.3 beschrieben, kann der amtierende Steuerkreis weitere Personen für eine außerordentliche Aufnahme in den Beirat vorschlagen.
  3. Wiederwahl: Nach Ablauf der drei Jahre können Mitglieder des Beirates wiedergewählt werden. Es gibt keine Beschränkungen, wie oft eine Person wiedergewählt werden kann.

Die Vorstände können ihre Stimme zu den Kandidierenden in folgenden Kategorien abgeben:

  • Dafür
  • Enthaltung
  • Dagegen

Um in den Beirat aufgenommen zu werden, müssen für die Kandidat*in zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Mehr als 25% stimmen für den Beitritt (das erste Quartil ist „Dafür“)
  2. Weniger als 25% stimmen gegen den Beitritt (das dritte Quartil ist nicht „Dagegen“)

Sind beide Bedingungen erfüllt, wird die Kandidat*in für die Dauer von drei Jahren in den Beirat aufgenommen. Wenn eine oder mehrere der Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die Kandidat*in nicht zugelassen.

§ 6.2.3 Ratifizierung neuer Statuten

Der Steuerkreis kann Änderungsanträge für diese Statuten erstellen. Die Änderungsvorschläge müssen den Vorständen mindestens zwei Wochen vor dem Beginn der Hauptversammlung mitgeteilt werden. Auf der Hauptversammlung müssen die Änderungen besprochen werden. Dort können die Vorschläge auf Antrag einer auf der Hauptversammlung anwesenden Person durch informelle Abstimmungen nach § 6.3.1 abgeändert werden. Um die Änderungen anzunehmen, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der abstimmberechtigten Vorstände.

§ 6.2.4 Wahlvertretung des Vorstands

Sollte ein Vorstandsmitglied für die Hauptversammlung verhindert sein, kann das Stimmrecht durch eine schriftliche Vollmacht auf eine Vertretung übertragen werden. Jeder auf der Hauptversammlung anwesende Vorstand ist neben dem eigenen Stimmrecht mit höchstens einem weiteren übertragenen Stimmrecht stimmberechtigt.

§ 6.3 Informelle Abstimmungen und Wahlen

Die informellen Abstimmungen bestehen aus den Abstimmungen über die von der Hauptversammlung vorgeschlagenen Anträge sowie aus der Wahl der Arbeitskreisleitungen. Alle Mitglieder der Hauptversammlung sind zur Teilnahme an den informellen Abstimmungen berechtigt. Die informellen Abstimmungen können verbal oder per Handzeichen durchgeführt werden.

§ 6.3.1 Abstimmungen über Anträge

Nach Ermessen des Steuerkreises kann über einen von einem Mitglied der Hauptversammlung eingebrachten Antrag sofort eine informelle Abstimmung durchgeführt werden. Ein erfolgreicher Antrag bedarf der einfachen Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Mitglieder der Generalversammlung; in diesem Fall muss der Antrag angenommen werden. Ein Antrag darf nicht dazu verwendet werden, größere Abstimmungen zu umgehen.

§ 6.3.2 Wahl der Arbeitskreisleitung

Mit Ausnahme der Arbeitsgruppe „Network & Report“ führen die Mitglieder jeder Arbeitsgruppe eine informelle Abstimmung durch, um die Leitung dieser Gruppe zu wählen. Jede Wahl erfordert eine einfache Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Gruppe. Mit der Übermittlung des Ergebnisses an den Steuerkreis erlangt es Gültigkeit.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Statuten treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung über die Kommunikationskanäle des Nachhaltigkeitsnetzwerks in Kraft, nachdem sie mit dem Nachhaltigkeitsnetzwerk diskutiert und von der Mehrheit der Mitglieder des Interimssteuerkreises genehmigt wurden.

Ausgehandelt vom Interimssteuerkreis, 17. Dezember 2019.

Geändert durch die 1. Hauptversammlung, 28. Mai 2020.

Anhang 1 – Wahl des Vorstands: Grundsätzliche Bedingungen und Praxis-Empfehlungen

Grundsätzliche Bedingungen

Die Wahl des Vorstandes einer Nachhaltigkeitsgruppe muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Einhaltung der gesetzlichen und MPG-internen Datenschutzbestimmungen
  • demokratisch
  • Mitarbeitende, die mit mehreren Max-Planck-Einrichtungen affiliiert sind, sollten vor der Wahl entscheiden, an welchem MPI sie wahlberechtigt sein möchten.
  • transparentes Verfahren (für den Steuerkreis nachvollziehbares Verfahren)
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisse
    • per E-Mail an die zentrale Wahlkommission des MPSN (info@susnet.mpg.de):
      • Namen der Personen der lokalen Wahlkommission (falls vorhanden)
      • Name(n) des neu gewählten Vorstands
      • Zeitpunkt des Amtsantrittes (Amtsdauer: 1 Kalenderjahr ab Annahme der Wahl)
      • Versicherung der Durchführung der Wahl gemäß unserer Statuten
    • Aktualisierung des eigenen Mitgliederprofils durch den Vorstand
    • Aktualisierung der Informationen auf dem Nachhaltigkeits-Wiki (ggf. einschließlich vorhandener Unterseiten) durch die lokale Nachhaltigkeitsgruppe
Aktives und passives Wahlrecht

Prinzipiell kann das passive und aktive Wahlrecht wie folgt definiert werden (unter Beachtung § 4 unserer Statuten, siehe oben):

  1. Alle Angehörige der jeweiligen Einrichtung können den Vorstand wählen oder zum Vorstand gewählt werden.
  2. Nur Mitglieder der lokalen Nachhaltigkeitsgruppen können den Vorstand wählen oder zum Vorstand gewählt werden.

Der Steuerkreis des MPSN empfiehlt Option 1, allerdings kann die lokale Nachhaltigkeitsgruppe auch Option 2 wählen.

Praxis-Empfehlungen für die Durchführung der Wahlen

Die Gestaltung der weiteren Details des Wahlverfahrens bleibt ebenfalls den Nachhaltigkeitsgruppen überlassen. Der Steuerkreis des MPSN empfiehlt allerdings:

  • Einrichtung einer Wahlkommission mit zwei Personen, die selbst nicht kandidieren
  • Aufruf zur Wahl und Kandidatur mit Bekanntgabe des Zeitpunktes und des Ortes der Wahl sowie einem Kontakt der Wahlleitung mindestens zwei Wochen vor der Wahl an einem zentralen Ort (Schwarzes Brett) oder per Rundmail
  • Zeitraum von mindestens drei Werktagenfür die Wahl
  • Elektronisches oder analoges Wahlverfahren
  • Anonyme Wahl
  • Sollte ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt scheiden, soll eine neue Wahl veranlasst werden. Dies ist auch der Fall, wenn ein Vorstandsmitglied den Affiliiertenstatus nach § 4 verliert oder das vertretene MPI für mehr als 4 Monate verlässt.

Bei Bedarf zur Unterstützung kann der Steuerkreis oder die zentrale Wahlkommission des MPSN kontaktiert werden.

Zur Redakteursansicht